Impfintervallrechner

Verfasser der Artikel ist soweit nicht anders vermerkt Dr. C. A. Bingold, Pferdeklinik Großostheim

Da es nicht immer ganz einfach ist die korrekten Impfintervalle exakt auszurechnen, habe ich ein kleines Programm geschrieben.

Das Programm basiert auf Microsoft Excel und läuft daher nur, wenn man es über den Internet Explorer von Microsoft öffnet. Auf dem Weg gibt es in der Regel einige Warnmeldungen. 

 

Die Berechnung richtet sich nach dem nationalen Regelwerk der FN.

In der LPO 2008 regelt §66.6.10 das Impfschema gegen Influenzainfektionen.

1. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Sie beginnt mit zwei Impfungen in Abstand von mindestens 42 Tagen und höchstens 70 Tagen sowie eine dritte Impfung im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tagen). Der erste Start kann bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung erfolgen, also frühestens 56 Tage nach der ersten Impfung.

2. Regelmäßige Wiederholungsimpfungen müssen in einem Abstand von sechs Monate(+/- 21 Tage) erfolgen. Ein Start kann dann 7 Tage nach der Wiederholungsimpfung erfolgen.

3. Ein Turnierstart kann bei Wiederholungsimpfungen erlaubt werden bis zu einem Abstand von sieben Monaten (+ 21 Tagen). Eine neue Grundimmunisierung ist dann jedoch nötig.

4. Ein nicht korrekt geimpftes Pferd muss neu grundimmunisiert werden und kann deshalb erst nach 56 (42 + 14) Tage wieder starten.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin , dass ich keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernehme und jegliche Haftung für Folgen aus der Nutzung des Programms ausschließe.

 

Wenn sie den Link zum Kopieren brauchen :

http://www.equivetinfo.de/evi/impfintervallberechnung.htm


Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für aus diesen Seiten abgeleitete Maßnahmen, für angegebene Dosierungen, Nebenwirkungen oder Schäden in Folge der Anwendung von Präparaten oder Maßnahmen. Die Dosierung ist im Einzelfall zu prüfen. Die Präparate dürfen nur von Tierärzten angewandt werden. Die Zulassung der Präparate für das Pferd ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht für das Pferd und für die jeweilige Indikation zugelassene Medikamente anzuwenden ist strafbar.


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